Interessengemeinschaft zur Förderung der Elektromobilität im Unterallgäu
 
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Batterie-Upgrade als letzter Ausweg aus Renaults Sackgasse?
 
Nach zahlreichen Beschwerden zieht Renault die Notbremse.
Wir können nur warnen vor dem Abschluß eines Vertrags bei Renault.
 
Das Thema der extrem nachlassenden Akkus bei Renault soll nun recht kreativ gelöst werden, zumindest wenn es nach den phantasievollen Verträgen seitens der RCI Banque (Anmerkung: das ist Renaults eigene Bank) mit den Nutzern eines Batteriemietvertrags geht.
Hierbei gilt es aber sich nicht durch das Lockangebot eines Akkus mit größerer Kapazität auf‘s Glatteis führen zu lassen. Dies kann durchaus teuer werden, wie nun festgestellt wurde.
Wir überprüfen mal den uns vorliegenden Vertrag:
Auffällig, es scheint mehrere Tarife zu geben. Was die beiden Buchstaben UP gefolgt von der Zifferkombination 1701 bedeuten, darüber kann nur spekuliert werden. UP als „unglaublich preiswert“ zu übersetzen wäre reiner Sarkasmus, sofern man sich die Fallstricke in diesem Vertrag mal genauer ansieht:
 
1. Der Tausch des alten 22kWh Akkus gegen einen 40kWh Akku
 
 
Das hört sich eigentlich gut an, aber das Ganze kostet dem Kunden stattliche 3500.- Euro. Naja, dagegen wäre eigentlich nichts einzuwenden, jedoch wird dadurch der Fahrzeugeigentümer keinesfalls Eigentümer des Akkus. Für den Wechsel diese Summe zu verlangen grenzt schon an Wucher, denn - wir erinnern uns - es gab mal ein Batteriewechselsystem, bei dem man während der Durchfahrt durch ein Portal, ähnlich einer Portalwaschanlage, innerhalb von 5 Minuten seinen Fahrakku gewechselt bekam, einen leeren Akku gegen einen vollen getauscht, für 25.- Euro und zwar inklusive der Energiekosten von 5,50 Euro.
Wofür der Kunde dann nun 3500.- Euro, also das 140-fache zu bezahlen hat, ist das große Geheimnis dieser Abzocke.
 
Ja schon klar, aber für 3500.- kann man woanders schon einen gebrauchte 30 kWh Akku kaufen!
Im Vertrag ist von einer Pauschalgebühr die Rede, die sofort bei Auslieferung des Fahrzeugs zu zahlen ist. Wieso eigentlich Auslieferung? Wir halten fest: Es ist doch das Fahrzeug des Kunden, das er selbst zuvor zur Werkstätte gebracht hat. Wäre nicht „Rückgabe“ die treffendere Bezeichnung oder auch „Abholung“? Hier wird suggeriert, daß der Kunde nicht mal Eigentümer seines eigenen Fahrzeugs sein soll. Es wird suggeriert, daß es ein Neufahrzeug wäre, das „ausgeliefert“ wird. Wie krank ist das denn?
 
2. Die Pauschale und das Kleingedruckte
 
Schauen wir mal nach, was sich hinter dem Sternchen an Kleingedrucktem verbirgt:
Sie können das nicht lesen? Naja, das sollen Sie auch besser gar nicht. Genau darum wird es wohl so klein geschrieben worden sein.
Wir haben das mal vergrößert:
(*) Diese Pauschalgebühr inkludiert Arbeitskosten, Ersatzteile, Tests und Administrationskosten, die durch das Batterieupgrade entstehen. Die Pauschalgebühr inkludiert weder mögliche Reparaturkosten, die durch Fehlgebrauch von Fahrzeug oder Batterie entstehen, noch die vertragliche Überprüfung des Kilometerstands, die bei der Beendigung des aktuellen Batteriemietvertrags durchgeführt wird.
und stellen erschrocken fest, daß mit dem Kundenfahrzeug Tests durchgeführt werden. Was für Tests denn? Ist sich Renault nicht sicher, daß das Fahrzeug nach dem Akkutausch nicht mehr fährt? Welche Tests (Anmerkung: beachtet die Mehrzahl in dieser Formulierung) werden denn durchgeführt? Darüber lässt man den Kunden wohl lieber bewusst im Unklaren.
Was liest man denn noch am Ende der Vertragsklausel? Es ist nicht die „vertragliche Überprüfung des Kilometerstands“ inkludiert! Wow! Bedeutet das nun, daß für 3500.- nicht mal der Kilometerstand abgelesen wird? Bedeutet das vielleicht, daß dafür nochmal Geld bezahlt werden muß? Wahrscheinlich schon!
Frechheit! Mehr kann man dazu nicht sagen.
Wir lesen mal weiter:
Aha, Vorkasse also. Hat Renault Angst davor, daß der Kunde nicht bezahlt, weil er 3500.- als unverschämt teuer empfindet und mit dem 40kWh Akku vom Hof fährt?
Wirtschaftlich betrachtet sind Anzahlungen oder Vorauszahlungen generell in der Höhe festzusetzen, die dem Betrag der tatsächlich erbrachten Aufwendungen entspricht, um keinen Verlust machen zu müssen.
Grübel.... ja, klar. Mehr als 1000.- ist ein Akkutausch auch nicht wert. Freie Werkstätten führen so etwas ja für weit weniger Geld durch.
Die Frage, die sich mir nun stellt: Möchte man dann tatsächlich 3500 minus 1000 Anzahlung = 2500.- Euro Gewinn bei diesem Akkutausch machen? Es scheint tatsächlich so zu sein!
Liebe Leute von der RCI Banque: Vielleicht denkt ihr einfach mal darüber nach, daß ein Kunde König sein sollte und nicht eure Melkkuh. Seid einfach nicht so unverschämt oder seid ihr skrupellose Banker von Beruf?
Hmmm, ihr seid ja Banker, hatte ich ganz vergessen. Tja, dann ist so ein Verhalten wohl „normal“ in euren Augen. Der Kunde findet das jedoch nicht so wirklich normal, er empfindet es eher als unverschämt.
 
steht da wirklich!
Ach, da gibt es noch mehr Fallstricke? Ja gut, dann lesen wir mal weiter:
Ach echt? Wieso das denn?
Hätte es nicht genügt eine Änderung des bestehenden Vertrags zu unterzeichen?
Schauen wir mal nach, was das für ein Vertrag ist:
 
Ja, war doch klar. Das Kleingedruckte. Hier gilt es ein besonderes Augenmerk drauf zu werfen, deshalb nochmals in leserlicher Schriftgröße:
Der Kunde verpflichtet sich durch die Unterschrift dieses Formulars, nach Durchführung des Batterie-Upgrades einen neuen Z.E. 40 Batteriemietvertrag in der Fassung, wie er dem Kunden bei Abschluss des Batterie-Upgrades übermittelt wird, mit RCI Banque SA Niederlassung Österreich, Laaer Berg Straße 64, 1101 Wien („RCI“) über die neue Batterie einzugehen, der den derzeitigen Batteriemietvertrag ersetzt. Der Kunde verpflichtet sich weiters, seine Versicherungsgesellschaft über das Datum des Upgrades und die neue Batterie-Identifikationsnummer zu informieren.
Wie bitte?
Mit der Einwilligung zum Akkutausch soll der Besitzer des Fahrzeugs sich also verpflichten einen weiteren Vertrag zu unterzeichnen, dessen Inhalt er vielleicht gar nicht kennt?
Geht‘s noch?
Ich kann‘s nicht fassen! Glaubt wirklich jemand, der sich solch eine Vertragsklausel hat einfallen lassen, daß dies auch nur das Papier wert ist auf dem es geschrieben steht? Kein auch nur halbwegs vernünftige Besitzer eines Fahrzeugs wird sich darauf einlassen, außer er weist bei Unterzeichnung einen Blutalkoholwert von mindestens 2 Promille auf oder kann nicht lesen.
Also darum ist das so kleingedruckt!
Dennoch bleibt zu hoffen, daß eine solche Klausel demnächst von einem ordentlichen Gericht zerpflückt und für nichtig erklärt werden wird.
Zur Info an den Syndikus, das lernen schon Erstsemester in Jura:
Nach § 138 Abs. 1 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist (...)
das trifft hier für diese Klausel vollumfänglich zu und man muß schon extrem frech und hochnäsig aufgestellt sein, sich über Deutsches Recht hinweg zu setzen.
Wer ist noch gleich Vertragspartner? Ach, Renault Österreich GmbH, bzw. die Renault-Bank: RCI Banque SA Niederlassung Österreich, beide in 1101 Wien.
Eigenartig, existiert evtl. ein vergleichbarer Nichtigkeitsparagraf wie §138 BGB im österreichischen Recht nicht? Vorsicht Fallstrick!
Naja, man kann doch notfalls als Kunde auch von einem Vertrag zurücktreten.
Lesen wir mal weiter:
Ja das kennen wir schon: Kleingedrucktes, hier das Vergrößerungsglas dazu:
Der Händler kann vom vorliegenden Upgrade-Vertrag zurücktreten, wenn:
· der Kunde bis zur Durchführung des Upgrades seine Verpflichtungen aus dem vor Abschluss des Upgrades gültigen Batteriemietvertrages nicht erfüllt hat.
· der Kunde den Abschluss des neuen Batteriemietvertrages mit der RCI verweigert.
Ja wie?
Nur der Händler hat ein vertraglich definiertes Rücktrittsrecht? Der Kunde hat keines? Ja ganz toll. Ich erweitere meine Aussage von oben mit 2 Promille und Leseschwäche auf „4 Promille“ und „geistig unzurechnungsfähig“.
Mich würde interessieren, was denn passiert, falls (ja der korrekte Terminus lautet „falls“ und nicht „wenn“ wie oben in den Vertragsklauseln des Rücktritts, meine Güte welche Schulnote hatte den der Verfasser des Vertrags im Fach Deutsch?) ... nun, falls der Kunde den Batteriemietvertrag nicht unterzeichnet? Wird der Akku dann sofort wieder ausgebaut? Wird der Fahrer samt Fahrzeug am Fahren gehindert? Hat ein Konzern denn wirklich die selbigen Befugnisse, die in einem Rechtstaat nur der Exekutive vorbehalten sind? Schon alleine für diesen Spaß würde ich gerne den Akku meines Fahrzeugs tauschen lassen oder um den verdatterten Gesichtsausdruck meines Gegenübers am Werkstatttresen genießen zu können.
Bin dann mal weg!
 
Aha, man muß „weitere Erklärungen“ abgeben. Wir lesen mal, was das genau sein soll:
□ Ich habe den Entwurf des mit der RCI abzuschließenden neuen Z.E. 40 Batteriemietvertrag zur Durchsicht übergeben bekommen  
□ Ich bestätige hiermit, dass aus dem laufenden Batteriemietvertrag mit der RCI (Altbatterie) alle fälligen Mietentgelte vollständig bezahlt wurden.
Soso, man erhält den Vertragsentwurf zur Durchsicht. Wieso denn nicht den Vertrag selbst? Wird der Entwurf denn evtl. nochmals einseitig zu Lasten des Kunden überarbeitet? Ist der Entwurf identisch mit dem später vorgelegten Vertrag? Ich bin da sehr skeptisch, denn ich habe als Kunde schon bei Renault Pferde kotzen sehen!
Von gefälschten Rechnungen durch aufgeführte Ersatzteile, welche gar nicht verbaut aber dafür berechnet wurden, bis hin zu den frechsten Vertragsbrüchen ist mir da schon alles untergekommen.
Nicht nur deshalb kann ich nur davor warnen so einen Akkuwechsel unter diesen vertraglichen Konditionen durchführen zu lassen... außer bei Vorliegen einer dieser Bedingungen: 6 Promille Blutalkoholwert oder dem gänzlichen Fehlen des gesunden Menschenverstands!
 
Wissen Sie, was ich stark vermute? Die in dem zitierten ZE 40 Batteriemietvertrag enthaltenen „neuen Klauseln“ werden ganz sicher nachteilig für den Kunden sein; das könnte z.B. eine Klausel sein, die die Gewährleistung von Renault wegen mangelhaftem Akku dem Kunden gegenüber noch weiter reduziert...
Lesen Sie das mal nach und vergleichen Sie das mit ihrem bestehenden Mietvertrag, bevor Sie den Vertrag zum Akkutausch unterzeichnen, sonst raufen Sie sich später die Haare und fragen sich evtl. „Wie konnte ich nur auf so etwas hereinfallen?“
 
Schon vor einigen Jahren hat Renault nämlich versucht Kunden, welche einen noch fairen Mietvertrag laufen hatten (Austausch des Akkus, falls dieser weniger als 85% bzw. 80% Restkapazität aufweist) einen neuen Vertrag schmackhaft zu machen.
Der neue Vertrag hatte dann u.a. weit schlechtere Gewährleistungswerte definiert, nämlich 75% bzw. 70%
Und:
Vor geraumer Zeit, als sich die Beschwerden wegen stark nachlassender Akkus in Fahrzeugen dieses Konzerns häuften, wurde mittels eines Software-Updates die Kapazität erhöht, statt den defekten Akku zu tauschen. Ja, richtig gelesen, Renault kann das. Für diesen Konzern gelten keine physikalischen Naturgesetze, wie für den Rest der Welt. In einer Zeit, in der man eine Abgasreinigung ja ebenfalls per Software gewährleisten kann - kleiner Seitenhieb auf Dieselgate - kann ein defekter Akku auch per Software wieder repariert werden. Wer glaubt so einen Quatsch?
Wieso haben Sie das dann nicht ebenfalls mit dem Akku ihrer Bohrmaschine, ihres Pedelecs, ihrer Digitalkamera oder ihres Smartphones gemacht, wenn das so einfach gehen würde?
Nochmal zurück zu der Frage: Wer glaubt so einen Quatsch?
Antwort: Leute mit 6 Promille Blutalkoholwert ohne gesunden Menschenverstand!
Tatsächlich wurde bei den 22kWh Akkus, die so schlecht geworden waren, daß sich die Kunden beschwerten, einfach das Ladefenster erweitert. Also statt der freigegebenen 22kWh wurden nun teilweise bis zu den gesamten 24 kWh zur Nutzung freigeschaltet. Das hat zwar zunächst die Reichweite des E-Autos wieder vergrößert, aber nur unter Zugeständnis folgender Nachteile:
Der Ladewirkungsgrad (bei diesem Hersteller ohnehin schon einer der Schlechtesten aller E-Autos) wurde weiter verringert. Wir haben unabhängige Messungen durchgeführt, die teilweise bis zu 30% Ladeverluste dokumentieren!
Das wäre so, als ob Sie früher mit ihrem Verbrenner ca. 45 Liter Sprit getankt hätten, um dann festzustellen, daß nach Beendigung des Tankvorgangs nur 32 Liter Sprit im Tank sind.
Weiterer Nachteil des Softwareupdates: Die Akkus werden bei Ladevorgängen noch mehr gestresst und altern dadurch noch schneller. Auf gut bayrisch: Der Akku verreckt noch schneller.
Das scheint inzwischen vermehrt einzutreten, daher das Kunden-Lockangebot für Dummies von Renault.
Für vergleichsweise schlechte technische Lösungen soll nun der Kunde erneut zur Kasse gebeten werden? Toll!
Wir sagen: So nicht, Renault! Das ist Kundenabzocke der übelsten Art!
 
Ein weiterer Testbericht hier unter diesem Link
 
Der komplette Akku-Upgrade-Vertrag zur Ansicht hier unter diesem Link
 
Rainer Krebber & Thomas Scharpf
 
 
Nachtrag:
Noch während der Überprüfung dieses Artikels hinsichtlich juristisch angreifbarer Passagen reagierte auch Renault Deutschland:
 
Liebe Z.E. Kunden,
 
endlich ist es soweit. Wir haben soeben eine Reaktion seitens Renault Deutschland bezüglich des Batterie Upgrade für die Renault Zoe erhalten.
 
Wie Sie sich denken können, stehen zu Beginn der Umrüstung leider nicht viele Einheiten zur Verfügung.
Gerade mal 190 Z.E. 40 Batterien hat Renault zum Start des Upgrades für ganz Deutschland zur Verfügung gestellt.
 
 
Nachstehend ein paar Infos für Sie:
 
Voraussetzungen für den Umbau
 
Das Batterie-Upgrade ist ausschließlich für Fahrzeuge mit Mietbatterie
Die derzeit verbaute Batterie darf keine mechanischen und/oder elektronischen Beschädigungen aufweisen.
Die Renault ZOE darf keine Änderungen aufweisen, die NICHT vom Hersteller genehmigt sind, z.B. eine Anhängerzugvorrichtung.
 
 
Ablauf des Upgrades
 
Zu Beginn muss ein Antrag bei der Renault Bank gestellt werden. Dieser Antrag muss komplett ausgefüllt und unterschrieben durch uns zur Renault Bank abgeschickt werden.
Nach Prüfung des Antrags, informiert uns die Renault Bank, ob noch ein Kontingent für diesen Antrag verfügbar ist und erteilt uns ggf. die Freigabe.
Mit dieser Zusage wird eine neue Batterie durch uns bei Renault bestellt
Nach Eingang der Batterie wird mit Ihnen ein Werkstatttermin zwecks Umbau vereinbart. Bitte beachten Sie dass das Fahrzeug bis zu 2 Tage bei uns in der Werkstatt sein muss (Umbauzeit + Abnahme durch eine anerkannte Prüforganisation)
Nach dem Umbau muss ein neuer, angepasster Batteriemietvertrag ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einem Übernahmeprotokoll zur Renault Bank gesendet werden
Ihre Versicherung muss durch Sie informiert werden, dass der Wert der Batterie wieder bei 100% beginnt, damit der Versicherungsschutz der Batterie gegeben ist
 
Die Kosten
 
Die Kosten für das Upgrade belaufen sich auf 4.800,00 EUR Brutto und beinhalten die Z.E. 40 Batterie samt Einbau, Neuprogrammierung der Steuergeräte und Ausstellung der Dokumente für Ihre Zulassungsstelle.
Nach Antragsgenehmigung der Renault Bank, müssen wir eine Anzahlung in Höhe von 1.000,00 EUR berechnen. Der Restbetrag wird nach dem Upgrade fällig.
Bei Interesse, kann der Umbau auch bei unserer Partnerbank finanziert werden. (Bonität vorausgesetzt)
Die Mietpreise der Z.E. 40 Batterie sind monatlich 10,00 EUR teurer als für die 22 kWh Batterie.
 
Sollten Sie Interesse an diesem Upgrade haben, bitten wir Sie den beigefügten Antrag bestmöglich ausgefüllt und unterschrieben per Mail an mich zurück zu senden. Die Anträge werden nach Eingang bearbeitet und weitergeleitet.
 
Wir wären Ihnen dankbar wenn Sie uns die Anträge und Anfragen nur per Mail zusenden, da durch eine wahrscheinlich sehr hohe Nachfrage der telefonische Kontakt zu viel Zeit bei der Weiterleitung der Beantragung in Anspruch nehmen würde.
 
Vielen Dank vorab für Ihr Verständnis.
 
Nein, dafür habe ich kein Verständnis. Ich fühle mich nicht nur verarscht - entschuldigen Sie bitte den Ausdruck, aber er beschreibt noch auf höfliche Art das was während des Lesens dieser Zeilen in mir hoch kam - und abschließend kann ich nur noch fragen:
Wieso kostet ein solches Upgrade in Deutschland 4800.- während es die identische Leistung in Österreich für 3500.- gibt?
Hält Renault Deutschland ihre Kunden für 1300.- oder 37% doofer?
Die Frechheit und Geldgier dieses Unternehmens scheint im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen zu kennen, weder nationale noch moralische.
 
 
 
Für mich läuft schon Plan B.  Fahrzeug wird 2018 verkauft.
 
Rainer Krebber
 
 
Zufall oder nicht, Auch für mich habe ich beschlossen, mich nach über 20 Jahren nicht mehr zum Kundenkreis dieses Konzerns zählen zu wollen. Sicher, das wird Renault nicht stören; nur mich störte ganz einfach ein Fahrzeug zu besitzen, mit dem nach 4 Jahren nur noch knapp über 50% Reichweite und nach 6 Jahren nur noch 37% Reichweite möglich waren. Ein Gutachten eines vereidigten Elektrotechnik-Ingenieurs bestätigt eine Restkapazität des Akkus von unter 60%Und Renault bestätigt: „Alles in Ordnung!“ Das ist nicht tolerierbar und für mich persönlich nur mit einem einzigen Wort kommentierbar: Schrottkarre.
Frage an Renault: Könnt ihr es nicht besser oder wollt ihr nicht?
So oder so: Fahrzeug wurde Anfang 2018 mit der ehrlichen Angabe der Restreichweite von 62km  (im Winter 54km) bei vollgeladenem Akku verkauft.
 
Thomas Scharpf
 
Montag, 27. November 2017
sehr einseitige Vertragsbedingungen
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